AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER UITZ MÜHLE Gesellschaft m.b.H

Firma UITZ MÜHLE Gesellschaft m.b.H (nachstehend UITZ MÜHLE Ges.m.b.H genannt)
Weyerngasse 125
A-8720 Knittelfeld

gültig ab 1. Jänner 2015

Nachstehende Bedingungen gelten für alle von uns angenommenen und ausgeführten Aufträge.

1. Geltungsbereich

Für Geschäftsbeziehungen zwischen der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H., Weyerngasse 125 in 8720 Knittelfeld und dem Kunden, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Geschäftsanbahnung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen werden von der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. nicht anerkannt, es sei denn, die UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. hat etwaigen Änderungen bzw. der Einbeziehung anderer Vertrags- und Lieferbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Preisgestaltung

Die Angebote der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. sind freibleibend. Alle von der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer. Bei der Verrechnung wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu den Preisen hinzugerechnet.
Die Preise verstehen sich bei Sackwaren einschließlich der Verpackung. Die Preise bezeichnen das am Verladeort festgestellte Netto-Gewicht, bzw. die am Verladeort festgestellten Mengen. Die Preise werden schriftlich oder mündlich vereinbart. Nach erfolgter Preisfestsetzung eingetretene Erhöhungen, die sich auf den Kaufgegenstand, deren Rohstoffe, Herstellung sowie deren Versand und sonstige Angaben beziehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. ist berechtigt, offensichtliche Irrtümer, Auslassungen, Schreib- und Rechtschreibfehler jederzeit zu berichtigen.

3. Lieferzeit

Die Lieferzeit ist immer unverbindlich. Bei Überschreitung oder Verhinderung der vereinbarten Lieferzeit durch höhere Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz, Vornahme eines Deckungskaufes oder auf Vertragsstrafen.

4. Versand und Abnahme

Die Waren reisen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Preise frei vom Bestimmungsort als vereinbart gelten. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die vollständige und ordnungsgemäße Warenübernahme und erklärt sich mit unseren Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Wird die Ware in Abwesenheit des Kunden (Nachtzustellung etc.) zugestellt, so erkennt der Kunde die vollständige Lieferung auch ohne Unterschrift an. Wird auf eine Abnahme ausdrücklich oder stillschweigend verzichtet, oder ist dem Kunden aus seinen Gründen eine Abnahme der Ware nicht möglich, so gilt die Ware mit dem Versand wie vereinbart als vereinbarungsgemäß geliefert und endgültig abgenommen.

5. Lagerung und Haltbarkeit

Bei nachgewiesener vorschriftsmäßiger Manipulation und Lagerung garantiert die UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. eine Haltbarkeit bis zu dem von der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. angegebenen Aufbrauchsdatum, oder bei nicht gekennzeichneter Ware, bis 4 Monate ab Herstellungsdatum.

6. Beanstandungen, Gewährleistung

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übergabe der Ware zu prüfen und sämtliche Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkannt wurden oder hätten werden müssen, unter Bekanntgabe von Art und Umfang unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Der Kunde hat im Falle eines Mangels zu beweisen, dass dieser bei Übergabe der Ware bereits vorhanden war. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Bis zur Klärung des Mangels durch die UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. hat der Kunde die Ware ordnungsgemäß zu verwahren. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Im Falle von Reklamationen hat der Kunde auf Verlangen der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. hin Auskunft über die Haltungsbedingungen und den Gesundheitszustand der Tiere zu geben, sowie Einblick in die veterinärmedizinischen Untersuchungsunterlagen zu gewähren.
Die UITZ MÜHLE Ges.m.b.H haftet nicht für Mängel oder Schäden bzw. übernimmt hierfür keine Gewähr, die aus nicht von der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H bewirkter Anordnung (z.B. Rezeptur, Dosierung) und durch Abweichungen von der Futtermittel-Hygieneverordnung entstehen. Dies gilt ebenso für Mängel oder Schäden, die auf vom Kunden bereitgestelltem Material zurückzuführen sind. Rücksendungen oder Umtausch der Ware sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

7. Vertragsrücktritt

Bei Annahme- oder Zahlungsverzug des Kunden, negativer Bonitätsprüfung oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder dessen Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens, ist die UITZ MÜHLE Ges.m.b.H zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8. Verpackung

Sofern die Ware in verpacktem Zustand (nicht lose) geliefert wird, ist die Verpackung, wenn sie mit einem „grünen Punkt“ gekennzeichnet ist, ausnahmslos an den dafür vorgesehenen Altstoff – Sammelstellen fachgerecht zu entsorgen. Für die Entsorgung muss der Kunde aufkommen.

9. Eigentumsvorbehalt und Zahlung

Die von der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. Der Kunde anerkennt ausdrücklich diesen Eigentumsvorbehalt. Wird die von der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. gelieferte Ware mit anderen Sachen vermengt, verarbeitet oder verfüttert, räumt der Kunde der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H.  in der Höhe der ausstehenden Forderung, Miteigentum an diesen Sachen ein. Veräußert der Kunde Waren, an denen ein Eigentumsvorbehalt seitens der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H.  besteht, oder Waren, an denen die UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. Miteigentümerin ist, tritt der Kunde der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. alle Forderungen gegen den Käufer der Ware bis zur Rechnungshöhe ab. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung in seinen Geschäftsbüchern ersichtlich zu machen und im Fall, dass er sich in Zahlungsverzug befindet, den Käufer der Ware über die Abtretung zu verständigen und der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. alle Daten zu übermitteln, die für die Geltendmachung der Forderungen notwendig sind. Für nicht bezahlte Ware hat die UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. jederzeit das Recht, diese zurückzufordern bzw. zurückzuholen. Der Kunde verpflichtet sich, der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. Änderungen in den Eigentumsverhältnissen für noch nicht bezahlte Ware unverzüglich mitzuteilen. Das vereinbarte Zahlungsziel wird auf der Rechnung vermerkt. Geleistete Zahlungen können auf die älteste Forderung angerechnet werden. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. berechtigt, die bankmäßigen Zinsen sowie angelaufene Spesen zu verrechnen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H., auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Unabhängig davon gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit dem Abgang vom Lager der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H., bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Der Gerichtsstand für alle unmittelbar und mittelbar aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der UITZ MÜHLE Ges.m.b.H. sachlich zuständige Gericht.